Scheidung – Beratung, Antragstellung und Vertretung vor Gericht

Fachanwalt für Scheidung in Parchim und Ludwigslust

Eine Scheidung in Deutschland setzt in der Regel das Trennungsjahr voraus und muss zwingend durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht beantragt werden. Als Fachanwälte für Familienrecht begleiten wir Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur rechtskräftigen Scheidung – persönlich, telefonisch oder per Online-Scheidung.

Wann ist eine Scheidung möglich? Voraussetzungen im Überblick
Eine Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Die Trennung beginnt rechtlich in dem Moment, in dem keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfindet und mindestens ein Ehegatte seinen Trennungswillen geäußert hat. In Ausnahmefällen – etwa bei häuslicher Gewalt oder unzumutbarer Härte – kann das Trennungsjahr verkürzt werden. Wir prüfen gerne, ob in Ihrem Fall eine Ausnahme vorliegt.

Ablauf des Scheidungsverfahrens - Schritt für Schritt
Schritt 1 – Erstberatung & Prüfung
Wir klären, ob das Trennungsjahr erfüllt ist, welche Folgesachen geregelt werden müssen und welche Kosten auf Sie zukommen.

Schritt 2 – Einreichung des Scheidungsantrags
Wir stellen den Antrag beim zuständigen Familiengericht. Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses wird dem anderen Ehegatten förmlich zugestellt.

Schritt 3 – Versorgungsausgleich
Bei Ehen ab drei Jahren Dauer wird der Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) automatisch durchgeführt. Beide Ehegatten müssen dazu Angaben machen.

Schritt 4 – Gerichtstermin
Das Familiengericht terminiert die Verhandlung. Beide Ehegatten werden befragt – am Ende spricht das Gericht die Scheidung aus.

Schritt 5 – Rechtskraft
Die Scheidung wird einen Monat nach förmlicher Zustellung des Beschlusses rechtskräftig, sofern keine Beschwerde eingelegt wird.

Folgesachen bei der Scheidung – Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn
Das Scheidungsverfahren kann mit sogenannten Folge- oder Verbundsachen verknüpft werden – Streitigkeiten, die sich direkt aus der Trennung bzw. Scheidung ergeben. Typische Folgesachen sind:
> Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt)
> Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung)
> Sorgerecht und Umgang mit gemeinsamen Kindern
> Kindesunterhalt
> Aufteilung der Ehewohnung
Nicht alle Folgesachen müssen gerichtlich geregelt werden. Vieles lässt sich durch eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich klären – das spart Zeit und Kosten erheblich.

Online-Scheidung beauftragen – einfach und ortsunabhängig
Eine Scheidung muss nicht mit einem persönlichen Kanzleitermin beginnen. Sie können uns den Scheidungsauftrag bequem online erteilen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, klären offene Fragen per E-Mail oder Videocall und beantragen die Scheidung bei Gericht. Der Gerichtstermin selbst erfordert Ihr persönliches Erscheinen oder eine Teilnahme per Video – alles andere lässt sich ortsunabhängig regeln. Einen Onlineauftrag an uns zur Durchführung des Ehescheidungsverfahrens können Sie hier erteilen.


Wir begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen verständlich, welche Schritte auf Sie zukommen und was dabei zu beachten ist.

Die entstehenden Kosten im Ehescheidungsverfahren können Sie hier erfahren.

FAQ

Die Kosten können Sie hier ermitteln.

Eine Vertretung beider Ehegatten durch einen einzigen Anwalt ist unzulässig und verboten. Möglich ist allerdings eine von den Ehegatten vereinbarte Teilung der Gesamtkosten.

Das hängt davon ab, wie viele Streitpunkte es gibt und von der Terminslage des Familiengerichts.

Das hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Eine überschlägige Berechnung können Sie hier vornehmen.

Grundsätzlich brauchen Sie keinen eigenen Anwalt als Antragsgegner. Ein Anwalt könnte Sie aber bezüglich der Folgesachen unterstützen. Zudem kann ein Rechtsmittelverzicht, der die Scheidung unmittelbar rechtskräftig werden lässt, nur durch einen Rechtsanwalt erklärt werden. 

Nein, die Scheidung erfolgt auch, wenn Sie nicht über alle Punkte einig sind. Die Ausnahme sind sogenannte Verbundverfahren, z.B. Ehegattenunterhalt oder der Zugewinnausgleich. Diese müssen dann erst vollständig geklärt worden sein, bevor die Scheidung ausgesprochen wird.

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