FAQ
Die Kosten können Sie hier ermitteln.
Eine Vertretung beider Ehegatten durch einen einzigen Anwalt ist unzulässig und verboten. Möglich ist allerdings eine von den Ehegatten vereinbarte Teilung der Gesamtkosten.
Das hängt davon ab, wie viele Streitpunkte es gibt und von der Terminslage des Familiengerichts.
Das hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Eine überschlägige Berechnung können Sie hier vornehmen.
Grundsätzlich brauchen Sie keinen eigenen Anwalt als Antragsgegner. Ein Anwalt könnte Sie aber bezüglich der Folgesachen unterstützen. Zudem kann ein Rechtsmittelverzicht, der die Scheidung unmittelbar rechtskräftig werden lässt, nur durch einen Rechtsanwalt erklärt werden.
Nein, die Scheidung erfolgt auch, wenn Sie nicht über alle Punkte einig sind. Die Ausnahme sind sogenannte Verbundverfahren, z.B. Ehegattenunterhalt oder der Zugewinnausgleich. Diese müssen dann erst vollständig geklärt worden sein, bevor die Scheidung ausgesprochen wird.