Scheidung – Beratung, Antragstellung und Vertretung vor Gericht

Die Ehescheidung, die zwingend durch einen Rechtsanwalt beantragt werden muss, kann in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Die Trennung im rechtlichen Sinne beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem keine wechselseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht werden und zumindest einer der Ehegatten seinen Trennungswillen kundgetan hat.

Nach Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht ist der antragstellende Ehegatte zunächst in der Vorschusspflicht für die entstehenden Gerichtskosten. Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses erfolgt die förmliche Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten. Dieser kann zum Antrag Stellung nehmen, ob er geschieden werden will oder nicht.

Gesetzlich vorgesehene Folge bei Ehen, die länger als drei Jahre gedauert haben, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Ausgleich der Rentenanwartschaften). Hierzu müssen entsprechende Angaben von den Ehegatten gegenüber dem Familiengericht gemacht werden.

Grundsätzlich ist es möglich, das Ehescheidungsverfahren auch mit sogenannten Verbundsachen zu koppeln. Hierbei handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Ausspruch der Ehescheidung ergeben, insbesondere nachehelicher Unterhalt und Fragen des Zugewinnausgleichs (Vermögensauseinandersetzung).

Sobald die Versorgungsanwartschaften geklärt sind, terminiert das Familiengericht die Verhandlung über die Ehescheidung. In diesem Termin werden die Ehegatten zu den Umständen der Trennung, den Regelungen bezüglich gemeinsamer minderjähriger Kinder und auch danach befragt, ob sie geschieden werden wollen. Am Schluss der Verhandlung entscheidet das Gericht über den Ausspruch der Ehescheidung. Die Rechtskraft tritt einen Monat nach förmlicher Zustellung des Ehescheidungsbeschlusses ein, soweit kein Ehegatte Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegt.

Besondere Probleme bestehen, sobald einer der Ehegatten einen Auslandsbezug hat. Hier stellen sich insbesondere Fragen, nach welchem Recht eines Landes die Ehe zu scheiden ist.

Wir begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen verständlich, welche Schritte auf Sie zukommen und was dabei zu beachten ist.

Die entstehenden Kosten im Ehescheidungsverfahren können Sie hier erfahren.

Einen Onlineauftrag an uns zur Durchführung des Ehescheidungsverfahrens können Sie hier erteilen.

FAQ

Die Kosten können Sie hier ermitteln.

Eine Vertretung beider Ehegatten durch einen einzigen Anwalt ist unzulässig und verboten. Möglich ist allerdings eine von den Ehegatten vereinbarte Teilung der Gesamtkosten.

Das hängt davon ab, wie viele Streitpunkte es gibt und von der Terminslage des Familiengerichts.

Das hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Eine überschlägige Berechnung können Sie hier vornehmen.

Grundsätzlich brauchen Sie keinen eigenen Anwalt als Antragsgegner. Ein Anwalt könnte Sie aber bezüglich der Folgesachen unterstützen. Zudem kann ein Rechtsmittelverzicht, der die Scheidung unmittelbar rechtskräftig werden lässt, nur durch einen Rechtsanwalt erklärt werden. 

Nein, die Scheidung erfolgt auch, wenn Sie nicht über alle Punkte einig sind. Die Ausnahme sind sogenannte Verbundverfahren, z.B. Ehegattenunterhalt oder der Zugewinnausgleich. Diese müssen dann erst vollständig geklärt worden sein, bevor die Scheidung ausgesprochen wird.

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