WOLFF & RAMBOW

Rechtsanwälte

Partnerschaftsgesellschaft

 



Kosten eines Scheidungsverfahrens (Stand 01.06.2025)

(Gesetzliche Gebühren für eine einfache Scheidung bei anwaltlicher und nichtanwaltlicher Vertretung)

Verfahrenswert bis

 

Gerichtskosten

Anwaltsgebühren

Antragsteller

(Gerichtskosten plus Anwalt)

Antragsgegner

(1/2 Gerichtskosten ohne Anwalt)

3000,00

251,00

724,41

975,41

125,50

4000,00

296,00

901,43

1197,43

148,00

5000,00

341,00

1078,44

1419,44

170,50

6000,00

386,00

1255,45

1641,45

193,00

7000,00

431,00

1432,46

1863,46

215,50

8000,00

476,00

1609,48

2085,48

238,00

9000,00

521,00

1786,49

2307,49

260,50

10000,00

566,00

1963,50

2529,50

283,00

13000,00

627,00

2127,13

2754,13

313,50

16000,00

688,00

2290,75

2978,75

344,00

19000,00

749,00

2454,38

3203,38

374,50

22000,00

810,00

2618,00

3428,00

405,00

25000,00

871,00

2781,63

3652,63

435,50

30000,00

952,00

3037,48

3989,48

476,00

35000,00

1033,00

3293,33

4326,33

516,50

40000,00

1114,00

3549,18

4663,18

557,00

45000,00

1195,00

3805,03

5000,03

597,50

50000,00

1276,00

4060,88

5336,88

638,00

 

Erläuterungen

 

ü  Für eine Kosteneinschätzung muss zunächst der voraussichtliche Verfahrenswert ermittelt werden. Dieser ergibt sich aus dem 3-fachen Nettoeinkommen beider Ehegatten (z.B. Frau 1.500 EUR + Mann 2.000 EUR = 3.500 EUR x 3 = 10.500 EUR).

ü  Dieser Betrag wird erhöht um je 10% des Quartalseinkommens beider Ehegatten für jede Rentenanwartschaft der Ehegatten (z.B. 40% bei 2 Anwartschaften der Frau und 2 Anwartschaften des Mannes; 40% aus 10.500 = 4.200 EUR), mindestens jedoch 1.000 EUR.

ü  Die Summe ergibt dann den Verfahrenswert (z.B. 10.500 EUR + 4.200 EUR = 14.700 EUR).

ü  Die entstehenden Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Gerichts- und Anwaltskosten. Für den Antragsteller, der stets anwaltlich vertreten sein muss, ergeben sich die Kosten aus der Spalte Antragsteller, für den Antragsgegner aus der entsprechenden Spalte Antragsgegner. Eine Erstattung der Hälfte der Gerichtskosten vom anderen Ehegatten ist nach Abschluss der Scheidung möglich.

ü  Wenn der zweite Ehegatte als Antragsgegner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt, erhöhen sich die Gesamtkosten des Verfahrens für ihn auf den in der Spalte Antragsteller aufgeführten Wert.

ü  Eine Vertretung beider Ehegatten durch einen einzigen Anwalt ist unzulässig und verboten. Möglich ist allerdings eine von den Ehegatten vereinbarte Teilung der Gesamtkosten.

 

ü  Beispiel anhand der obigen Werte:

Verfahrenswert = 14.700 EUR

Gerichtskosten (als Vorschuss) = 688 EUR

Anwaltskosten = 2290,75 EUR

Gesamt = 2978,75 EUR

Erstattung nach Abschluss der Scheidung = -344 EUR

Die Scheidung hat den Antragsteller somit 2634,75 EUR gekostet.

 

 

 

Die Partner, wenn es um IHR Recht in Familie und Beruf geht.