Der Umgang eines Kindes ist ein wichtiger Bestandteil des familiären Lebens in Trennungsfamilien. Hierbei ist besonders wichtig, dass das Kind zu dem Elternteil, bei dem es nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entsprechende Bindung aufrechterhalten kann. Hierbei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Es ist wichtig, dass die Eltern die Bedürfnisse und Interessen ihres Kindes in den Vordergrund stellen.
Können sich die Eltern – was eigentlich wünschenswert ist – nicht auf eine Umgangsregelung verständigen, kann dies über das Familiengericht erfolgen. Hierbei legt das Familiengericht die Durchführung der Umgänge unter Androhung von Zwangsmitteln fest. Eine derartige Umgangsregelung ist dann auch vollstreckbar, bietet jedoch den Nachteil, dass Abänderungen aufgrund von Verhinderung eines Elternteils oder des Kindes in der Praxis nur sehr schwer vereinbart werden können. Eine familiengerichtliche Umgangsregelung ist immer an den Interessen des Kindes ausgerichtet und das Ziel besteht darin, dem Kind den bestmöglichen Zugang zu beiden Elternteilen zu gewähren.
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