Der Umgang eines Kindes mit beiden Elternteilen ist ein wichtiger Bestandteil seines Aufwachsens in einer Trennungsfamilie. Es ist besonders wichtig, dass das Kind zu dem Elternteil, bei dem es nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine entsprechende Bindung aufrechterhalten kann. Das Wohl des Kindes steht dabei stets im Mittelpunkt.
Das Recht auf Umgang mit dem Kind steht sowohl dem Kind als auch dem nicht betreuenden Elternteil zu. Idealerweise treffen die Eltern einvernehmliche Vereinbarungen zum Umgang, die dem Kindeswohl entsprechen. Scheitern diese Vereinbarungen, sind gerichtliche Regelungen zum Umgang mit dem Kind möglich – und manchmal notwendig.
Können sich die Eltern nicht auf eine Umgangsregelung verständigen, kann das Familiengericht eine verbindliche Regelung treffen und deren Einhaltung mit Zwangsmitteln durchsetzen. Eine gerichtliche Regelung bietet Rechtssicherheit, schränkt jedoch die Flexibilität bei kurzfristigen Änderungen erheblich ein. Außergerichtliche Einigungen sind daher in der Praxis oft die bessere Lösung – wenn beide Seiten dazu bereit sind.
Wir unterstützen Sie dabei, eine tragfähige Umgangsregelung zu finden – außergerichtlich wenn möglich, gerichtlich wenn nötig. Das Ziel ist stets eine Lösung, die Ihrem Kind den bestmöglichen Zugang zu beiden Elternteilen sichert. Ob Sie Vereinbarungen zum Umgang mit dem Kind absichern oder eine gerichtliche Regelung anstreben wollen: Wir begleiten Sie im Umgangsverfahren sachkundig und mit dem Fokus auf das Wohl Ihres Kindes.
Die voraussichtlich in Umgangssachen entstehenden Kosten können Sie hier einsehen.
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