In familiengerichtlichen Verfahren, die das Sorgerecht oder den Umgang betreffen, beträgt der Regelstreitwert zur Bemessung von Gerichts- und Anwaltsgebühren 5.000,00 EUR. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren ergeben sich insoweit regelmäßig folgende Kostenvarianten:
außergerichtlich - 572,21 EUR
außergerichtlich mit Einigung - 1.204,99 EUR
außergerichtlich, gerichtlich - 1.376,45 EUR
außergerichtlich, gerichtlich mit Einigung - 1.798,30 EUR
gerichtlich - 1.078,44 EUR
gerichtlich mit Einigung - 1.500,29 EUR
jeweils zzgl. Gerichtskosten und Auslagen des Gerichts (Verfahrensbeistand, Gutachterkosten)
Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe. Hierüber beraten wir Sie selbstverständlich auch.
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