Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Hierbei verfügen wir über eine langjährige Erfahrung. Die Namensgeber der Kanzlei sind seit mehreren Jahren Fachanwälte für Arbeitsrecht und bilden sich auf diesem Rechtsgebiet regelmäßig und umfassend fort. Zahlreiche Gesetze und die sich ständig ändernde Rechtsprechung erfordern besondere grundlegende Qualifikationen und Kenntnisse in diesem Gebiet.
Historisch bedingt ist das Arbeitsrecht in Deutschland sehr sozial und arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet. Die wirtschaftlichen und globalen Veränderungen führen regelmäßig zu zum Teil erheblichen Veränderungen innerhalb dieses Rechtsgebietes. Hierbei spielen auch die Regelungen zum Arbeitnehmerschutz eine ständig größer werdende Rolle.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind stets von taktischen Überlegungen und Verhalten geprägt. Zudem sind umfangreiche Auswirkungen, so insbesondere im Sozialrecht zu berücksichtigen. Hier passieren häufig schwerwiegende und vermeidbare Fehler, sodass sich eine qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung vielfach empfiehlt.
Direkt zum ONLINEMANDAT
# Begründung, Aufhebung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
# Arbeitsvertrag
# Ausspruch und Abwehr von Kündigungen
# Erteilung und Abwehr von Abmahnungen
# Geltendmachung von Arbeitsentgelt (z.B. Tariflohn, Überstunden usw.)
# Erteilung und Berichtigung von Zeugnissen
# Geltendmachung von Urlaubsabgeltung
# Durchsetzung von Abfindungen
# Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen
# Betriebsverfassungsrecht