Zeugnis – Erteilung und Berichtigung

Auf ein ordentliches Arbeitszeugnis haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Es muss schriftlich, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. In der Praxis entsprechen viele Zeugnisse diesen Anforderungen nicht – sei es durch ungünstige Formulierungen, das Weglassen wichtiger Tätigkeiten oder durch eine Gesamtbeurteilung, die Ihrer tatsächlichen Leistung nicht gerecht wird.

Das Problem: Arbeitszeugnisse werden in einer eigenen Sprache geschrieben, die für Außenstehende schwer zu lesen ist. Eine vermeintlich positive Formulierung kann in Wahrheit eine mittelmäßige oder sogar schlechte Beurteilung bedeuten. Was auf den ersten Blick gut klingt, kann potenzielle neue Arbeitgeber abschrecken.

Wenn Sie ein unzureichendes Zeugnis erhalten haben oder vermuten, dass Ihr Zeugnis versteckte Negativaussagen enthält, sollten Sie dies nicht hinnehmen. Sie können die Berichtigung verlangen – notfalls auch gerichtlich.

Wir prüfen Ihr Zeugnis und erklären Ihnen, was die Formulierungen tatsächlich bedeuten. Wenn ein Berichtigungsanspruch besteht, setzen wir diesen für Sie durch.

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