Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchsetzen

Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen zu, wenn bei Ausscheiden noch offene Urlaubstage vorhanden sind. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Arbeitgeber sind zur Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs verpflichtet. Dennoch muss die Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oft aktiv durchgesetzt werden, da Arbeitgeber diese Zahlung bisweilen verweigern oder verzögern. 

Was viele nicht wissen: Die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren erheblich zugunsten von Arbeitnehmern verändert. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub nicht mehr automatisch am Jahresende. Ihr Arbeitgeber muss Sie zuvor aktiv und nachweisbar darauf hingewiesen haben, dass offene Urlaubsansprüche verfallen werden. Hat er das nicht getan, können Sie auch ältere Urlaubsansprüche möglicherweise noch geltend machen.

Das betrifft nicht nur das laufende Jahr – unter Umständen lassen sich Urlaubsansprüche aus mehreren Jahren rückwirkend geltend machen, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nicht nachgekommen ist.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses konsequent durchzusetzen. Warten Sie nicht zu lange – melden Sie sich bei uns.

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