Eine Kündigung ist für alle Beteiligten eine einschneidende Maßnahme. Ob Sie als Arbeitgeber eine Kündigung rechtssicher aussprechen wollen oder als Arbeitnehmer eine Kündigung abwehren möchten – die rechtlichen Anforderungen sind hoch. Eine Kündigung, die nicht rechtssicher ausgesprochen wurde, ist angreifbar; eine Kündigung, die Sie abwehren wollen, erfordert schnelles Handeln. Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens.
Wir beraten Sie sowohl beim rechtssicheren Aussprechen als auch beim Abwehren einer Kündigung – in Parchim und Ludwigslust. Warten Sie nicht ab. Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung – je früher, desto mehr Handlungsspielraum haben wir gemeinsam.
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