Kündigung – Ausspruch und Abwehr

Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft unerwartet und erzeugt erheblichen Druck. Dabei ist längst nicht jede Kündigung wirksam. Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung, unzureichende Begründung oder fehlerhaft berechnete Fristen können dazu führen, dass eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheitert.

Entscheidend ist jedoch: Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel das Recht, die Kündigung anzufechten – unabhängig davon, ob sie berechtigt war oder nicht.

Auch wenn Sie Ihren Arbeitsplatz nicht zurückwollen, lohnt sich eine anwaltliche Prüfung: Eine unwirksame Kündigung ist häufig die Grundlage für eine bessere Abfindungsverhandlung. Die Stärke Ihrer Rechtsposition beeinflusst direkt, was für Sie herauszuholen ist.

Warten Sie nicht ab. Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung – je früher, desto mehr Handlungsspielraum haben wir gemeinsam.

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