Häusliche Gewalt ist eine ernste Situation, die sofortiges Handeln erfordert. Betroffene haben Anspruch auf Schutz und rechtliche Hilfe – das Gewaltschutzgesetz bietet wirksame Instrumente, um sich vor weiteren Übergriffen zu schützen. Bei häuslicher Gewalt können Kontaktverbote, Näherungsverbote und die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung gerichtlich angeordnet werden.
Häusliche Gewalt ist kein Privatproblem – sie ist eine schwere Rechtsverletzung, gegen die das Gesetz wirksame Schutzinstrumente bereitstellt. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es, Täter kurzfristig aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und Kontaktverbote gerichtlich durchzusetzen.
Wichtig ist dabei schnelles und konsequentes Handeln: Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto effektiver lässt sich Schutz herstellen. Auch außerhalb häuslicher Gewalt helfen wir bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen – bis hin zur Abwehr von Stalking.
Wir stehen Ihnen bei häuslicher Gewalt sofort zur Seite – mit dem nötigen Schutz und konkreter rechtlicher Hilfe, auch in eilbedürftigen Situationen.
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