Häusliche Gewalt ist kein Privatproblem – sie ist eine schwere Rechtsverletzung, gegen die das Gesetz wirksame Schutzinstrumente bereitstellt. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es, Täter kurzfristig aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und Kontaktverbote gerichtlich durchzusetzen.
Wichtig ist dabei schnelles und konsequentes Handeln: Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto effektiver lässt sich Schutz herstellen. Auch außerhalb häuslicher Gewalt helfen wir bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen – bis hin zur Abwehr von Stalking.
Wir handeln schnell und diskret, wenn es darauf ankommt. Wenn Sie oder Angehörige von Gewalt oder Bedrohung betroffen sind, zögern Sie nicht – sprechen Sie uns umgehend an.
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