Gewaltschutzverfahren – Wohnung, Kontaktverbot, Näherungsverbot

Das Gewaltschutzverfahren ist ein gerichtliches Schnellverfahren, das Betroffene effektiv schützen soll. Im Gewaltschutzverfahren kann das Gericht anordnen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlassen muss, ein Kontaktverbot einzuhalten hat und ein Näherungsverbot beachten muss. Diese Maßnahmen – Wohnung, Kontaktverbot und Näherungsverbot – können bereits im Rahmen einer einstweiligen Verfügung kurzfristig erwirkt werden.

Das Gewaltschutzgesetz gilt nicht nur bei körperlicher Gewalt, sondern auch bei Drohungen, Nachstellungen und Stalking – und nicht nur innerhalb von Familien, sondern zwischen allen Personen, die in einer engen sozialen Beziehung stehen oder gestanden haben.

Wenn Sie oder Ihnen nahestehende Personen von Gewalt oder Bedrohung betroffen sind, zögern Sie nicht – kontaktieren Sie uns umgehend. Wir unterstützen Sie dabei, sich rechtlich zu schützen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

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