Begründung, Aufhebung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Begründung, Aufhebung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind die drei zentralen Lebensphasen eines Beschäftigungsverhältnisses, die rechtlich klar geregelt sind. Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses sind Vertragsgestaltung und gesetzliche Mindestanforderungen zu beachten. Die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag bedarf sorgfältiger Prüfung – insbesondere hinsichtlich Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung unterliegt strengen Voraussetzungen. 

Ein Arbeitsverhältnis endet selten ohne Fragen. Ob Aufhebungsvertrag, Kündigung oder Fristablauf – in jedem Fall stehen Arbeitnehmer vor der Herausforderung, ihre Rechte zu kennen und rechtzeitig zu handeln.

Besonders Aufhebungsverträge werden häufig unterschätzt. Wer unter Druck einen solchen Vertrag unterzeichnet, gibt unter Umständen wichtige Ansprüche auf – etwa auf Arbeitslosengeld oder eine Abfindung. Auch scheinbar faire Formulierungen können im Detail nachteilig sein. Niemand sollte einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben.

Ähnliches gilt für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis überhaupt wirksam begründet wurde – etwa wenn mündliche Absprachen später bestritten werden oder wenn unklar ist, welche Regelungen tatsächlich gelten.

Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht darauf, zu verstehen, was Sie unterschreiben und worauf Sie sich einlassen. Wir stehen Ihnen in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses beratend zur Seite – von der Einstellung bis zur Beendigung. Sprechen Sie uns an, bevor Sie einer Regelung zustimmen. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Begründung, Aufhebung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

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