Wenn Ihr Arbeitgeber ausstehenden Lohn nicht zahlt, Überstunden nicht vergütet oder Zulagen einbehält, haben Sie das Recht, diese Ansprüche durchzusetzen. In der Praxis scheuen viele Arbeitnehmer diesen Schritt – aus Angst vor Konflikten oder weil sie glauben, ohnehin keine Chance zu haben. Beides ist unbegründet.
Besonders bei Überstunden gibt es häufig Unklarheiten. Viele Verträge behaupten, Überstunden seien „mit dem Gehalt abgegolten". Solche Klauseln sind jedoch nicht automatisch wirksam. Ob Mehrarbeit vergütet werden muss, hängt von den genauen vertraglichen Regelungen und der Rechtsprechung ab – und lässt sich oft zu Ihren Gunsten klären.
Wichtig: Entgeltansprüche unterliegen häufig Ausschlussfristen. Wer zu lange wartet, kann seinen Anspruch verlieren – selbst wenn er berechtigt ist. Handeln Sie deshalb zeitnah.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Lohn, Überstundenvergütung oder Zulagen zu berechnen und konsequent durchzusetzen. Sprechen Sie uns an.
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