Abmahnung – Erteilung und Abwehr

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese nicht kommentarlos zu den Akten legen. Eine Abmahnung ist nicht nur eine Rüge – sie kann die Grundlage für eine spätere Kündigung sein, insbesondere für eine fristlose. Deshalb ist es wichtig, eine unberechtigte oder fehlerhafte Abmahnung aktiv zu bekämpfen.

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus Ihrer Personalakte zu verlangen – zum Beispiel dann, wenn der geschilderte Sachverhalt unzutreffend ist, die Abmahnung unverhältnismäßig erscheint oder formale Anforderungen nicht eingehalten wurden.

Eine schriftliche Gegendarstellung allein reicht in vielen Fällen nicht aus. Häufig ist es notwendig, den Anspruch auf Entfernung gerichtlich durchzusetzen. Je früher Sie handeln, desto besser – denn eine unberechtigte Abmahnung in der Akte belastet Ihr Arbeitsverhältnis und kann spätere Entscheidungen beeinflussen.

Wir prüfen die Abmahnung, die Sie erhalten haben, auf ihre Rechtmäßigkeit und beraten Sie über die sinnvollen nächsten Schritte. Melden Sie sich gerne bei uns.

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