Der gesetzlich geregelte Zugewinnausgleich und die Hausratsaufteilung sind nur ein Teil der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten. Häufig muss bei gescheiterten Ehen das Schicksal gemeinsamer Schulden geklärt werden, Lösungen für die in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Gegenstände, vor allem das Familienheim geklärt werden. Auch stehen oft Auseinandersetzungen hinsichtlich der sich ergebenden steuerlichen Folgen zur Klärung an.
Hiervon nicht ausgenommen sind Auseinandersetzungen über die Mitarbeit eines Ehegatten im Unternehmen des anderen Teils oder auch die Rückforderung von geleisteten Zuwendungen vor oder während der Ehe.
Streitigkeiten entstehen häufig bereits im Zusammenhang mit der Bewertung einzelner Vermögensgegenstände.
Das Feld der hierbei auftretenden Probleme ist unüberschaubar. Aufgrund der Trennung der Ehegatten besteht in der Praxis zumindest in zeitlichem Zusammenhang mit der Trennung keine gesteigerte Bereitschaft der Eheleute, sachlich und objektiv die Auseinandersetzung zu vollziehen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Vermögensauseinandersetzung in der Regel mit erheblichen Streitwerten verbunden ist, was auch die entstehenden Kosten, sei es durch gerichtliche Geltendmachung oder die Einholung von Sachverständigengutachten massiv beeinflussen kann.
Wir stehen unseren Mandanten hierbei mit Rat und Tat zur Seite und sind in der Regel bemüht, möglichst zeitnah einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.
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