Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung

Die Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung betrifft Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensbeteiligungen und alle weiteren Vermögenswerte, die während der Ehe aufgebaut wurden. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft findet nach der Scheidung ein Zugewinnausgleich statt; bei der Trennung sind zunächst Nutzungsregelungen für gemeinsames Vermögen zu treffen. Eine klare und rechtssichere Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung schützt Ihre wirtschaftlichen Interessen. 

Der gesetzlich geregelte Zugewinnausgleich und die Hausratsaufteilung sind nur ein Teil der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten. Häufig muss bei gescheiterten Ehen das Schicksal gemeinsamer Schulden geklärt werden, Lösungen für die in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Gegenstände, vor allem das Familienheim geklärt werden. Auch stehen oft Auseinandersetzungen hinsichtlich der sich ergebenden steuerlichen Folgen zur Klärung an.

Hiervon nicht ausgenommen sind Auseinandersetzungen über die Mitarbeit eines Ehegatten im Unternehmen des anderen Teils oder auch die Rückforderung von geleisteten Zuwendungen vor oder während der Ehe.

Streitigkeiten entstehen häufig bereits im Zusammenhang mit der Bewertung einzelner Vermögensgegenstände.

Das Feld der hierbei auftretenden Probleme ist unüberschaubar. Aufgrund der Trennung der Ehegatten besteht in der Praxis zumindest in zeitlichem Zusammenhang mit der Trennung keine gesteigerte Bereitschaft der Eheleute, sachlich und objektiv die Auseinandersetzung zu vollziehen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Vermögensauseinandersetzung in der Regel mit erheblichen Streitwerten verbunden ist, was auch die entstehenden Kosten, sei es durch gerichtliche Geltendmachung oder die Einholung von Sachverständigengutachten massiv beeinflussen kann.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Auskunfts- und Ausgleichsansprüche und helfen Ihnen, das Ergebnis fair und rechtssicher zu gestalten. Kontaktieren Sie uns – gerade bei größeren Vermögensverhältnissen lohnt sich eine frühzeitige Beratung.

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