Verfahrensbeistand

Werden wir in einem familiengerichtlichen Verfahren zum Verfahrensbeistand bestellt, setzen wir uns zunächst mit den beteiligten Eltern in Verbindung um ein Gespräch mit ihnen und allen betroffenen Kindern zu führen. Hierbei erfolgen die Gespräche mit den Kindern ohne die Eltern und stets auf kindlicher Gesprächsebene entsprechend des Alters der Kinder. Hierbei werden die Kinder nicht direkt zu einer Entscheidung über die elterliche Auseinandersetzung befragt. Zugleich wird das Kind zum Verfahrensablauf durch uns informiert.

Sodann folgt eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht, die allen Beteiligten zur Kenntnis gegeben wird. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht werden die Kinder in den meisten Fällen vom Familienrichter in unserem Beisein angehört. Das Ergebnis wird dann mit allen Beteiligten besprochen. Während der Verhandlung vertreten wir die Interessen der Kinder und bringen diese in das Verfahren ein.

Nach Ende der Auseinandersetzung informieren wir die Kinder über das jeweilige Ergebnis.
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