Bei einem internationalen Bezug ist eine Vielzahl von Umständen zu beachten. Es ist zu klären, welches Gericht überhaupt zuständig ist und welches Recht zur Anwendung kommt. Zudem ist dies in allen Unterbereichen des Familienrechts (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht usw.) durchaus unterschiedlich geregelt. Grob gesagt gibt es drei unterschiedliche „Rechtszonen“. Dies sind zum einen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Länder mit denen familienrechtliche Abkommen bestehen und die übrigen Länder.
Eine gerichtliche Vertretung im Ausland können wir nicht übernehmen. Hier empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt im Ausland zu beauftrage, der Ihre Heimatsprache spricht.
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