Das internationale Familienrecht regelt, welches nationale Recht und welches Gericht bei grenzüberschreitender Trennung und Scheidung zuständig ist. In einer zunehmend mobilen Welt sind grenzüberschreitende Trennungs- und Scheidungsfälle keine Seltenheit mehr. Das internationale Familienrecht stellt dabei besondere Anforderungen: Fragen des anwendbaren Rechts, der Anerkennung ausländischer Urteile und des grenzüberschreitenden Kindesschutzes müssen geklärt werden.
Bei einem internationalen Bezug ist eine Vielzahl von Umständen zu beachten. Es ist zu klären, welches Gericht überhaupt zuständig ist und welches Recht zur Anwendung kommt. Zudem ist dies in allen Unterbereichen des Familienrechts (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht usw.) durchaus unterschiedlich geregelt. Grob gesagt gibt es drei unterschiedliche „Rechtszonen“. Dies sind zum einen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Länder mit denen familienrechtliche Abkommen bestehen und die übrigen Länder.
Eine gerichtliche Vertretung im Ausland können wir nicht übernehmen. Hier empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt im Ausland zu beauftragen, der Ihre Heimatsprache spricht.
Haben Sie Fragen zu einem familienrechtlichen Sachverhalt mit internationalem Bezug? Wir helfen Ihnen dabei, die Rechtslage einzuschätzen, die zuständigen Stellen zu identifizieren und die nächsten Schritte zu planen. Kontaktieren Sie uns – gerade in grenzüberschreitenden Fällen ist frühzeitige Beratung besonders wichtig.
International family law governs which national law applies and which court has jurisdiction in cross-border separation and divorce cases. In an increasingly mobile world, cross-border separations and divorces are no longer uncommon. International family law places particular demands on all parties involved: questions of applicable law, recognition of foreign judgments, and cross-border child protection all need to be addressed.
When an international element is present, a wide range of circumstances must be taken into account. It must be clarified which court has jurisdiction at all, and which law applies. Moreover, these questions are regulated quite differently across the various sub-areas of family law (divorce, maintenance, custody, etc.). Broadly speaking, there are three distinct "legal zones": the member states of the European Union, countries with which family law agreements exist, and all other countries.
We are unable to provide court representation abroad. In such cases, we recommend engaging a lawyer in the relevant country who speaks your native language.
Do you have questions about a family law matter with an international element? We can help you assess the legal situation, identify the competent authorities, and plan your next steps. Contact us — especially in cross-border cases, seeking advice early is particularly important.
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