Bei einem internationalen Bezug ist eine Vielzahl von Umständen zu beachten. Es ist zu klären, welches Gericht überhaupt zuständig ist und welches Recht zur Anwendung kommt. Zudem ist dies in allen Unterbereichen des Familienrechts (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht usw.) durchaus unterschiedlich geregelt. Grob gesagt gibt es drei unterschiedliche „Rechtszonen“. Dies sind zum einen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Länder mit denen familienrechtliche Abkommen bestehen und die übrigen Länder.
Eine gerichtliche Vertretung im Ausland können wir nicht übernehmen. Hier empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt im Ausland zu beauftragen, der Ihre Heimatsprache spricht.
(In cases involving an international element, a wide range of circumstances must be considered. It must be clarified which court has jurisdiction and which law applies. Moreover, the relevant regulations differ between the various areas of family law (divorce, maintenance, custody, etc.). Broadly speaking, there are three different “legal zones”: the member states of the European Union, countries with which family law agreements exist, and all other countries.
We cannot provide legal representation before foreign courts. In such cases, it is advisable to engage a lawyer abroad who speaks your native language.)
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