Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenkostenhilfe – So füllen Sie das Formular richtig aus

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) bedeutet, dass der Staat die Kosten eines Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise übernimmt, wenn Sie sich das selbst nicht leisten können. Um PKH/VKH zu beantragen, müssen Sie das amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und zusammen mit Belegen bei Gericht einreichen. Das Formular hat die Abschnitte A bis K – jeder Abschnitt wird im Folgenden genau erklärt.
⚠️ Wichtiger Hinweis vorab: Unvollständige oder falsche Angaben können dazu führen, dass die bewilligte PKH/VKH nachträglich aufgehoben wird und Sie alle Kosten selbst zahlen müssen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Strafverfolgung. Füllen Sie das Formular daher sorgfältig und vollständig aus.

Bevor Sie beginnen: Belege sammeln
Alle Angaben im Formular müssen durch Originalbelege in Kopie nachgewiesen werden. Nummerieren Sie jeden Beleg durch (Beleg Nr. 1, Beleg Nr. 2 usw.) und tragen Sie die entsprechende Belegnummer jeweils in das Formular ein.

Folgende Unterlagen sollten Sie von Beginn an bereithalten:
• Lohn-/Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate
• Bescheid über Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld, Elterngeld oder ähnliche Leistungen (mit vollständigem Berechnungsbogen)
• Letzter Steuerbescheid (falls vorhanden)
• Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten
• Mietvertrag und letzte Heizkostenabrechnung
• Kreditverträge und aktuelle Zahlungsnachweise
• Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
• Nachweis über Unterhaltszahlungen (z. B. Überweisungsbelege)
• Nachweise über besondere Ausgaben (z. B. Behindertenausweis, Krankheitskosten)

Abschnitt A – Angaben zu Ihrer Person
Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten ein:
• Name, Vorname, ggf. Geburtsname – Geben Sie alle Namen an, die in Ihrem Personalausweis stehen.
• Geburtsdatum – im Format TT.MM.JJJJ
• Familienstand – ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, in eingetragener Lebenspartnerschaft
• Beruf / Erwerbstätigkeit – Ihre aktuelle Tätigkeit, z. B. „Kaufmann", „Pflegefachkraft", „arbeitslos", „Rentner"
• Anschrift – Ihre vollständige aktuelle Wohnanschrift
• Telefonnummer – eine Nummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
• Gesetzlicher Vertreter – nur auszufüllen, wenn für Sie ein Vormund, Betreuer oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter bestellt ist

Abschnitt B – Rechtsschutzversicherung / Mitgliedschaft
Hier wird geprüft, ob jemand anderes die Kosten des Verfahrens für Sie trägt.
Frage B.1: Trägt eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle (z. B. eine Gewerkschaft, ein Mieterverein, ein Sozialverband) die Kosten Ihres Verfahrens?
• Wenn Ja: Geben Sie an, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, und fügen Sie den entsprechenden Beleg bei.
• Wenn die Kosten vollständig übernommen werden, ist PKH/VKH nicht möglich – Sie müssen die restlichen Abschnitte nicht ausfüllen.
• Wenn die Kosten nur teilweise übernommen werden, können Sie für den verbleibenden Teil PKH/VKH beantragen.
Frage B.2: Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft in einem Verein/einer Organisation, die die Kosten übernehmen könnte, aber bisher noch keine Entscheidung getroffen hat?
• Wenn Ja: Klären Sie möglichst vorab, ob die Kosten übernommen werden. Haben Sie bereits einen Ablehnungsbescheid, fügen Sie diesen als Beleg bei.

Abschnitt C – Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen
Hier müssen Sie angeben, ob es Personen gibt, die Ihnen gegenüber gesetzlich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind – auch wenn Sie tatsächlich keinen Unterhalt erhalten.
Gesetzlich unterhaltspflichtig können sein: Eltern, Ehegatte oder eingetragene(r) Lebenspartner/in.
• Wenn Ja: Geben Sie den Namen der unterhaltspflichtigen Person an.
• Diese Person muss dann ebenfalls ein eigenes Exemplar des Formulars ausfüllen, damit das Gericht auch deren wirtschaftliche Verhältnisse prüfen kann – es sei denn, diese Angaben ergeben sich bereits aus den folgenden Abschnitten (z. B. weil Sie mit dieser Person zusammenleben und deren Einkommen bereits in Abschnitt E angegeben ist).
💡 Beispiel: Sie sind verheiratet und Ihr Ehegatte ist berufstätig. Auch wenn Ihr Ehegatte Ihnen keinen Unterhalt tatsächlich zahlt, müssen Sie „Ja" ankreuzen – und Ihr Ehegatte muss ein eigenes Formular ausfüllen.

Abschnitt D – Angehörige, denen Sie Unterhalt gewähren
Hier tragen Sie alle Personen ein, denen Sie Unterhalt zahlen oder auf andere Weise (z. B. durch Kost und Logis = „Naturalunterhalt") Unterhalt gewähren.
Für jede Person geben Sie an:
• Name, Vorname, Anschrift (wenn abweichend von Ihrer)
• Geburtsdatum
• Ihr Verhältnis zu dieser Person (z. B. Kind, Ehegatte, Mutter)
• Den monatlichen Zahlbetrag in EUR (bei Barunterhalt)
• Ob diese Person eigene Einkünfte hat (z. B. Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Unterhalt vom anderen Elternteil) – und wenn ja, wie hoch diese sind (in EUR netto/monatlich)
💡 Warum ist das wichtig? Unterhaltszahlungen werden bei der Berechnung Ihres einsetzbaren Einkommens als Abzug berücksichtigt. Je mehr anerkannte Unterhaltsverpflichtungen Sie haben, desto mehr Einkommen wird Ihnen abgezogen – das kann Ihren Anspruch auf PKH/VKH verbessern. Geben Sie daher alle Unterhaltsverpflichtungen vollständig an.

Abschnitt E – Bruttoeinnahmen
Dies ist der wichtigste und umfangreichste Abschnitt. Hier müssen alle Einnahmen – sowohl Ihre eigenen als auch die Ihres Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners – vollständig angegeben werden. Alle Beträge sind in EUR brutto pro Monat anzugeben.

E.1 – Ihre eigenen Einnahmen
Kreuzen Sie alle zutreffenden Einnahmearten an und tragen Sie den monatlichen Bruttobetrag ein:
Einnahmeart Erklärung / Belege
Nichtselbständige Arbeit Gehalt oder Lohn – Beleg: aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung
Selbständige Arbeit / Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit – Beleg: letzter Steuerbescheid oder aktuelle BWA
Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen – Beleg: Mietvertrag, Kontoauszüge
Kapitalvermögen Zinsen, Dividenden – Beleg: Kontoauszüge, Steuerbescheid
Kindergeld / Kinderzuschlag Beleg: aktueller Bescheid
Wohngeld Beleg: aktueller Bewilligungsbescheid
Elterngeld Beleg: aktueller Bewilligungsbescheid
Unterhalt Erhaltene Unterhaltszahlungen – Beleg: Kontoauszüge
Rente / Pension Beleg: aktueller Rentenbescheid
Arbeitslosengeld Beleg: aktueller Bewilligungsbescheid
Grundsicherung Beleg: aktueller Bescheid mit vollständigem Berechnungsbogen
Krankengeld Beleg: aktueller Bescheid der Krankenkasse

💡 Besonderheit Grundsicherung: Wenn Sie Grundsicherung (früher: Hartz IV / Bürgergeld / Arbeitslosengeld II) beziehen und den aktuellen Bescheid vollständig beifügen, müssen Sie die Abschnitte E bis J grundsätzlich nicht ausfüllen – es sei denn, das Gericht fordert dies ausdrücklich an.

E.2 – Sonstige Einnahmen
Geben Sie hier alle anderen Einnahmen an – auch einmalige oder unregelmäßige. Beispiele: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuererstattungen, BAföG. Geben Sie Art der Einnahme, Zeitraum und Höhe an. Jahresbeträge werden für die Berechnung auf monatliche Beträge umgerechnet.

E.3 und E.4 – Einnahmen des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, müssen auch die Einnahmen Ihres Partners vollständig angegeben werden – nach denselben Kategorien wie bei E.1 und E.2.

E.5 – Wenn Sie gar keine Einnahmen haben
Falls Sie bei allen Fragen zu den Einnahmen „Nein" angekreuzt haben, müssen Sie auf einem gesonderten Blatt erläutern, warum Sie keine Einnahmen haben und wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten (z. B. durch Unterstützung von Familienangehörigen, Ersparnisse usw.).

Abschnitt F – Abzüge vom Einkommen
Hier tragen Sie alle Beträge ein, die von Ihren Bruttoeinnahmen abgezogen werden. Diese mindern das für die PKH-Berechnung maßgebliche Einkommen. Alle Belege müssen in Kopie beigefügt werden.

F.1 – Ihre Abzüge
• Steuern / Solidaritätszuschlag: Die monatlich einbehaltene Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag (aus Lohnabrechnung)
• Sozialversicherungsbeiträge: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung (aus Lohnabrechnung)
• Sonstige Versicherungen: z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung, private Krankenversicherung – geben Sie Art und Betrag an
• Fahrtkosten zur Arbeit: Entweder die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Monatsticket) oder – bei Nutzung eines Kfz – die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Kilometern
• Sonstige Werbungskosten / Betriebsausgaben: z. B. beruflich veranlasste Ausgaben, die nicht durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgedeckt sind

F.2 – Abzüge des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners
Dieselben Angaben wie unter F.1 sind für Ihren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zu machen.

💡 Tipp: Tragen Sie bei den Fahrtkosten die einfache Strecke in Kilometern ein, nicht die Hin- und Rückfahrt. Das Gericht wendet einen gesetzlich festgelegten Kilometersatz an.

Abschnitt G – Vermögenswerte
Hier werden alle Vermögenswerte erfasst, über die Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner verfügen – allein oder gemeinsam. Auch bei fehlenden Guthaben oder Schulden müssen Sie alle Konten angeben.

G.1 – Bank-, Giro-, Sparkonten o. Ä.
Geben Sie jedes Konto an, auch wenn es im Minus ist oder kein Guthaben hat. Anzugeben sind: Art des Kontos (Girokonto, Sparkonto, Tagesgeldkonto etc.), Name des Kontoinhabers, Name der Bank sowie der aktuelle Kontostand. Beleg: Kontoauszüge.

G.2 – Grundeigentum
Geben Sie an, ob Sie Eigentümer eines Grundstücks, Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts sind. Erforderliche Angaben: Größe, Lage, Allein- oder Miteigentum, Zahl der Wohneinheiten und der aktuelle Verkehrswert (nicht der Kaufpreis). Beleg: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, ggf. aktuelles Wertgutachten.
💡 Wichtig: Das selbst genutzte Eigenheim ist in der Regel als sogenanntes „Schonvermögen" geschützt und wird bei der PKH-Prüfung häufig nicht berücksichtigt. Geben Sie es trotzdem an – das Gericht entscheidet, ob es angerechnet wird.

G.3 – Kraftfahrzeuge
Geben Sie alle Kfz an, die Ihnen oder Ihrem Ehegatten/Lebenspartner gehören. Erforderlich sind: Marke, Typ, Baujahr, Anschaffungsjahr, Allein- oder Miteigentum, Kilometerstand und der aktuelle Verkehrswert (z. B. laut Schwacke-Liste oder ähnlichen Fahrzeugbewertungsportalen). Beleg: Zulassungsbescheinigung.
💡 Wichtig: Ein einfaches, für die Berufsausübung oder den Alltag notwendiges Fahrzeug mit einem Wert bis ca. 7.500 EUR gilt in der Regel ebenfalls als Schonvermögen.

G.4 – Bargeld und Wertgegenstände
Geben Sie vorhandenes Bargeld sowie Wertgegenstände an, z. B. wertvollen Schmuck, Antiquitäten oder hochwertige Elektronik. Anzugeben sind der Betrag bzw. die Bezeichnung des Gegenstands sowie der Verkehrswert.

G.5 – Lebens- oder Rentenversicherungen
Geben Sie alle bestehenden Lebens- oder Rentenversicherungen an. Erforderlich: Name der Versicherung, Versicherungsnehmer, Vertragsdatum und der aktuelle Rückkaufswert (dieser steht auf Ihrer letzten Jahresstandsmitteilung). Geben Sie außerdem an, ob es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt (z. B. Riester-Rente) – diese ist in der Regel geschützt. Beleg: Jahresstandsmitteilung der Versicherung.

G.6 – Sonstige Vermögenswerte
Geben Sie hier z. B. Bausparverträge, Wertpapiere, Aktien, Fondsanteile, Beteiligungen an Unternehmen oder ausstehende Forderungen an. Anzugeben sind Bezeichnung, Allein- oder Miteigentum und der Verkehrswert.

Abschnitt H – Wohnkosten
Hier werden Ihre monatlichen Kosten für Ihre Unterkunft erfasst. Belege müssen in Kopie beigefügt werden (z. B. Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, Kontoauszüge).
Geben Sie zunächst an:
• Gesamtgröße des Wohnraums (in Quadratmetern)
• Anzahl der Zimmer
• Anzahl der Personen, die den Wohnraum insgesamt bewohnen
Wenn Sie Mieter sind (H.4):
Geben Sie an:
• Monatliche Kaltmiete (Miete ohne Nebenkosten)
• Monatliche Heizungskosten
• Übrige Nebenkosten (z. B. Wasser, Müll, Hausmeister)
• Gesamtbetrag
• Den Anteil, den Sie allein zahlen (wichtig, wenn mehrere Personen im Haushalt die Miete teilen)
Wenn Sie Eigentümer sind (H.5 und H.6):
Geben Sie an:
• Monatliche Zinsen und Tilgungsleistungen für das Darlehen
• Monatliche Heizungskosten
• Übrige Nebenkosten
• Den Anteil, den Sie allein zahlen
Tragen Sie unter H.6 außerdem genaue Angaben zu Ihren Darlehen ein: Datum des Darlehensvertrags, Darlehensnehmer, kreditgebendes Institut, monatliche Rate, Laufzeit und aktuelle Restschuld.

Abschnitt I – Sonstige Zahlungsverpflichtungen
Hier tragen Sie alle Schulden und laufenden Ratenzahlungen ein, die nicht bereits unter H (Wohnkosten) erfasst wurden.
Für jede Zahlungsverpflichtung geben Sie an:
• An wen wird gezahlt (Name des Gläubigers/der Bank)?
• Wofür (z. B. Ratenkredit für Kfz, Konsumentenkredit)?
• Seit wann laufen die Zahlungen, bis wann?
• Die aktuelle Restschuld in EUR
• Die monatliche Gesamtbelastung in EUR
• Den Betrag, den Sie allein zahlen
Belege: Darlehensvertrag und aktuelle Kontoauszüge oder Zahlungsnachweise.
💡 Tipp: Tragen Sie hier auch Ratenzahlungsvereinbarungen mit Behörden, Vollstreckungsaufschübe oder laufende Pfändungen ein, soweit Sie daraus regelmäßige Zahlungen leisten.

Abschnitt J – Besondere Belastungen
Hier können Sie außergewöhnliche finanzielle Belastungen angeltend machen, die in den anderen Abschnitten noch nicht erfasst wurden und Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zusätzlich mindern.
Typische Beispiele:
• Mehrausgaben für die Pflege oder Betreuung eines behinderten Angehörigen – geben Sie dabei den Grad der Behinderung (GdB) an
• Mehrbedarf gemäß § 21 SGB II (z. B. für Alleinerziehende, Schwangere, werdende Mütter) oder § 30 SGB XII
• Außergewöhnlich hohe Krankheitskosten
• Andere unabweisbare besondere Ausgaben
Alle Angaben müssen durch Belege nachgewiesen werden (z. B. Behindertenausweis, ärztliche Atteste, Rechnungen).

Abschnitt K – Erklärung und Unterschrift
Im letzten Abschnitt bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Mit der Unterzeichnung erklären Sie außerdem, dass Ihnen Folgendes bekannt ist:
1. Änderungsmitteilungspflicht: Sie sind verpflichtet, dem Gericht während des gesamten Verfahrens und noch vier Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens jede wesentliche Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Lage unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
2. Einkommenssteigerung: Bei laufenden Einkünften ist jede Verbesserung von mehr als 100 EUR brutto pro Monat (wenn sie nicht nur einmalig ist) mitzuteilen.
3. Wegfall von Abzügen: Auch wenn sich anerkannte Abzüge reduzieren und dies Ihre monatliche Belastung um mehr als 100 EUR dauerhaft verringert, müssen Sie dies mitteilen.
4. Konsequenz bei Pflichtverletzung: Kommen Sie dieser Mitteilungspflicht nicht nach, kann die PKH/VKH aufgehoben werden – und Sie müssten alle bereits übernommenen Kosten zurückzahlen.
Tragen Sie abschließend Ort und Datum ein und unterschreiben Sie das Formular eigenhändig.

Checkliste vor dem Einreichen
Gehen Sie vor der Abgabe diese Punkte durch:
[ ] Alle Abschnitte vollständig ausgefüllt (kein Feld leer gelassen; bei nicht zutreffenden Feldern „Nein" oder „0" eingetragen)
[ ] Alle Belege in Kopie beigefügt und durchnummeriert
[ ] Belegnummern im Formular an den richtigen Stellen eingetragen
[ ] Gesamtzahl der beigefügten Belege auf der letzten Seite eingetragen
[ ] Formular unterschrieben, Ort und Datum eingetragen
[ ] Falls ein Ehegatte/Lebenspartner vorhanden: dessen Einnahmen und Abzüge vollständig angegeben
[ ] Falls eine unterhaltspflichtige Person vorhanden: deren eigenes Formular beigefügt

Die häufigsten Fehler beim PKH-Formular
1. Fehlende oder unvollständige Belege
Das ist der weitaus häufigste Ablehnungsgrund. Viele Mandanten füllen das Formular zwar aus, legen aber keine oder nicht alle Belege bei. Gerichte lehnen den Antrag dann ab oder setzen eine Frist zur Nachreichung – die manche Mandanten wiederum verpassen. Besonders oft fehlen: vollständige Lohnabrechnungen aller drei Monate, der Berechnungsbogen zum Bürgergeld-Bescheid, Kontoauszüge aller Konten und Nachweise zu Kreditraten.

2. Einnahmen werden verschwiegen oder vergessen
Mandanten tragen häufig nur ihren Hauptverdienst ein und vergessen Nebeneinkünfte wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, gelegentliche Nebenjobs, Zinserträge oder erhaltene Unterhaltszahlungen. Werden solche Einnahmen später durch Kontoauszüge entdeckt, kann die PKH nachträglich aufgehoben werden – mit der Folge, dass alle bereits übernommenen Kosten zurückgezahlt werden müssen.

3. Konten werden nicht vollständig angegeben
Häufig werden nur Girokonten mit positivem Saldo genannt. Mandanten vergessen Sparkonten, Tagesgeldkonten, Depots oder Konten bei einer zweiten Bank – auch wenn diese im Minus oder leer sind. Jedes Konto muss angegeben werden, unabhängig vom Kontostand.

4. Felder werden einfach leer gelassen
Statt „Nein" anzukreuzen oder „0" einzutragen, lassen viele Mandanten nicht zutreffende Felder einfach frei. Das Gericht kann dann nicht beurteilen, ob ein Feld übersehen oder bewusst nicht ausgefüllt wurde, was zu Rückfragen oder Verzögerungen führt.

5. Unterhaltsverpflichtungen nicht oder falsch eingetragen
Mandanten geben zwar an, dass sie Kinder haben, tragen aber die tatsächlichen monatlichen Zahlbeträge nicht ein oder vergessen anzugeben, ob das Kind eigene Einkünfte hat (z. B. Kindergeld, Unterhalt vom anderen Elternteil, Ausbildungsvergütung). Diese Angaben sind entscheidend, weil Unterhaltspflichten das anrechenbare Einkommen reduzieren.

6. Betrag und Beleg stimmen nicht überein
Ein klassischer Fehler: Im Formular wird z. B. ein Krankengeldbetrag eingetragen, der mit dem tatsächlichen Betrag auf dem beigefügten Bescheid nicht übereinstimmt. Solche Widersprüche führen fast immer zu Nachfragen des Gerichts und können im schlimmsten Fall als Falschangabe gewertet werden.

7. Belege unleserlich oder unvollständig kopiert
Mandanten, die selbst kopieren, liefern häufig zu dunkle, zu helle oder abgeschnittene Kopien ab, bei denen wesentliche Zahlen oder Textstellen nicht lesbar sind. Prüfen Sie daher jede Kopie vor der Abgabe auf Vollständigkeit und Lesbarkeit.

8. Formular nicht eigenhändig unterschrieben
Das Formular muss vom Mandanten persönlich im Original unterschrieben werden, nicht vom Rechtsanwalt. Fehlt die Unterschrift oder wurde statt der eigenhändigen Unterschrift nur eine Kopie eingereicht, ist das Formular formell unvollständig.

9. Änderungen nach Bewilligung nicht gemeldet
Viele Mandanten glauben, mit der Bewilligung sei „die Sache erledigt". Tatsächlich besteht noch bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens die Pflicht, jede wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gericht unaufgefordert mitzuteilen. Häufig vergessene Anlässe: Jobantritt nach Arbeitslosigkeit, Gehaltserhöhung, Erbschaft, Umzug mit neuer Adresse.


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