Ehevertrag

Als Eheverträge bezeichnet man Verträge, die vor oder während der Ehe von den Ehegatten geschlossen werden, insbesondere um ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse zu regeln. Hierbei können die Eheleute flexibel und individuell betroffene Einzelfragen vorab klären. Dies wird häufig relevant, wenn einer der Ehegatten über wesentliches Vermögen verfügt, das im Fall der Trennung oder Scheidung geschützt werden soll. Zudem können Eheverträge auch dazu dienen erb- und schenkungsrechtliche Fragen zu klären.

Ein Ehevertrag hat allerdings auch teilweise den Nachteil, dass es die emotionale Bindung, bzw. das Vertrauen zwischen den Ehegatten beeinträchtigt. Weiterhin ist es stets schwierig, alle zukünftigen Entwicklungen vorherzusehen und im Vertrag zu berücksichtigen.

Ein Ehevertrag muss stets notariell beurkundet werden. Hierbei müssen die Eheleute gleichzeitig zur Beurkundung anwesend sein. Der beauftragte Notar hat hierbei die Aufgabe, die Wirksamkeit und die Ausgewogenheit der Regelungsinhalte des Vertrages neutral zu beurteilen.

Wir unterstützen bei der Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen, auch wenn schlussendlich der Vertragsschluss an sich bei einem Notar erfolgen muss.

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