Scheidungsfolgenvereinbarung – einvernehmliche Regelung im Trennungsfall

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es Eheleuten, die Folgen einer möglichen Scheidung selbst und einvernehmlich zu regeln – anstatt diese dem Gericht zu überlassen. Die einvernehmliche Regelung im Trennungsfall betrifft Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich und Sorge- sowie Umgangsrecht. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung als einvernehmliche Regelung im Trennungsfall muss notariell beurkundet werden und sollte anwaltlich begleitet werden, damit beide Seiten fair und rechtssicher vertreten sind. 

Als Eheverträge bezeichnet man Verträge, die vor oder während der Ehe von den Ehegatten geschlossen werden, insbesondere um ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse zu regeln. Hierbei können die Eheleute flexibel und individuell betroffene Einzelfragen vorab klären. Dies wird häufig relevant, wenn einer der Ehegatten über wesentliches Vermögen verfügt, das im Fall der Trennung oder Scheidung geschützt werden soll. Zudem können Eheverträge auch dazu dienen erb- und schenkungsrechtliche Fragen zu klären.

Ein Ehevertrag hat allerdings auch teilweise den Nachteil, dass es die emotionale Bindung, bzw. das Vertrauen zwischen den Ehegatten beeinträchtigt. Weiterhin ist es stets schwierig, alle zukünftigen Entwicklungen vorherzusehen und im Vertrag zu berücksichtigen.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung eines Ehevertrags, der Ihre individuellen Verhältnisse berücksichtigt und rechtlich Bestand hat. Sowohl vor der Eheschließung als auch während einer bestehenden Ehe ist der Abschluss eines Ehevertrags möglich. Sprechen Sie uns an – wir erarbeiten mit Ihnen eine Lösung, die für beide Seiten fair und sicher ist.

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