Arbeitsrecht - Unsere Leistungen

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Hierbei verfügen wir über eine langjährige Erfahrung. Die Namensgeber der Kanzlei sind seit vielen Jahren Fachanwälte für Arbeitsrecht und bilden sich auf diesem Rechtsgebiet regelmäßig und umfassend fort. Zahlreiche Gesetze und die sich ständig ändernde Rechtsprechung erfordern besondere Qualifikationen und Kenntnisse in diesem Gebiet.

# Begründung, Aufhebung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
# Arbeitsvertrag
# Ausspruch und Abwehr von Kündigungen
# Erteilung und Abwehr von Abmahnungen
# Geltendmachung von Arbeitsentgelt (z.B. Tariflohn, Überstunden usw.)
# Erteilung und Berichtigung von Zeugnissen
# Geltendmachung von Urlaubsabgeltung
# Durchsetzung von Abfindungen
# Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen
# Betriebsverfassungsrecht

Direkt zum ONLINEMANDAT

Ihre Rechtsanwälte aus Ludwigslust und Parchim
"Die Partner, wenn es um IHR Recht in Familie und Beruf geht"

Begründung, Aufhebung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Historisch bedingt ist das Arbeitsrecht in Deutschland sehr sozial und arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet. Die wirtschaftlichen und globalen Veränderungen führen regelmäßig zu zum Teil erheblichen Veränderungen innerhalb dieses Rechtsgebietes. Hierbei spielen auch die Regelungen zum Arbeitnehmerschutz eine ständig größer werdende Rolle. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind stets von taktischen Überlegungen und Verhalten geprägt. Zudem sind umfangreiche Auswirkungen, so insbesondere im Sozialrecht zu berücksichtigen. Hier passieren häufig schwerwiegende und vermeidbare Fehler.

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist der wesentliche Bestandteil eines jeden Arbeitsverhältnisses. Aus ihn ergeben sich in der Regel die Rechte und Verpflichtungen der am Arbeitsverhältnis Beteiligten. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft zu Beginn einer Auseinandersetzung zunächst weiter. Es muss aber in jedem Fall auch geprüft werden, ob arbeitsvertraglich festgelegte Regelungen auch wirksam und in ihrer Form anwendbar sind.

Ausspruch und Abwehr von Kündigungen

Der Ausspruch einer Kündigung ist ein schwerwiegender Eingriff in ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Hierbei gibt es umfangreiche Gesichtspunkte zu beachten. Häufig ist die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung im Streit. Hier gilt es, die Interessen und insbesondere das Ziel bei der Abwehr einer ausgesprochenen Kündigung in den Blick zu nehmen.

Erteilung und Abwehr von Abmahnungen

Eine erteilte Abmahnung belastet ein Arbeitsverhältnis stets. Hierbei gibt es in der Regel abweichende Sichtweisen hinsichtlich des Vorgangs, der zur Abmahnung führte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine vorhergehende Abmahnung Grundlage einer später ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung ist. Die Prüfung der Wirksamkeit einer Abmahnung ist ein wesentlicher Bestandteil.

Geltendmachung von Arbeitsentgelt (z.B. Tariflohn, Überstunden usw.)

Die Höhe des für eine Arbeitstätigkeit geschuldeten Arbeitsentgeltes ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrages. Streit gibt es häufig im Zusammenspiel zwischen Arbeitsentgelt und Arbeitszeit. Aber auch Zulagen, Eingruppierungen bei Tariflöhnen können relevant sein. Gleiches gilt für Ansprüche auf Arbeitsentgelt im Zusammenhang mit Krankheit, Unfall oder Urlaub. 

Erteilung und Berichtigung von Zeugnissen

Die Erteilung eines Zeugnisses steht in der Regel am Ende eines Arbeitsverhältnisses. Über die Auslegung von sogenannten „Zeugnisklauseln“ gibt es viel Streit, da das Zeugnis wesentlich für die Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz ist. 

Geltendmachung von Urlaubsabgeltung

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss nicht genommener Urlaub durch die Zahlung einer Urlaubsabgeltung erfüllt werden. Der Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung und die konkrete Berechnung sind durchaus komplex, da sich die diesbezügliche Rechtsprechung hierzu in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt hat.

Durchsetzung von Abfindungen

Ein Anspruch auf eine Abfindung ist selten durch Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Einen „automatischen“ Anspruch gibt es nicht. Vielmehr muss eine Abfindung „erkämpft“ werden. Hierbei stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen

Trotz Vereinbarung einer Befristung gibt es zum Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses Auseinandersetzungen darüber, ob die Befristung wirksam oder unwirksam ist. Hierbei sind eine Reihe zahlreicher detaillierter Gesetze zu berücksichtigen.

Betriebsverfassungsrecht

Die Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten ist eines der komplexesten Themen des Deutschen Arbeitsrechtes. Historisch bedingt haben Betriebsräte einen enorm großen Einfluss auf das betriebliche Geschehen. Die Rechtsprechung hierzu ist außerordentlich umfänglich.

© Copyright www.wolff-rambow.de